Deutsche Rechtsprechung
Für die deutsche Praxis ist insbesondere die BGH-Entscheidung "Suche fehlerhafter Zeichenketten" relevant. In dieser Entscheidung wurde festgestellt, dass eine patentfähige Software vorliegt, falls ein konkretes technisches Problem gelöst wird. Bei dieser Betrachtung darf nicht einzelne Merkmale untersucht werden, sondern es ist der jeweilige Anspruch als Ganzes zu betrachten. Eine Bewertung von jeweiligen einzelnen Merkmalen auf Technizität wird der Problematik der Patentfähigkeit nicht gerecht. In diesem Sinne ist ein Computer-Anspruch als eine konkrete technische Problemlösungsformel anzusehen, falls er als technisch anerkannt werden kann.
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